Ausbildungslehre für Erwachsene

Möchten Sie eine Berufsausbildung im Rahmen eines Lehrvertrages abschliessen, vervollständigen oder erwerben, um einen CCP (Befähigungsnachweis), ein DAP (Befähigungsnachweis, berufliche Reife) oder ein DT (Technikerdiplom) zu erlangen? Das Ministerium für nationale Bildung und die Berufskammern bieten im Rahmen eines Lehrvertrags für Erwachsene eine breite Palette von Ausbildungskursen an.

Um sich für eine Lehrstelle anmelden zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • sich nicht mehr im ursprünglichen Schulsystem und sich seit mindestens 12 Monaten nicht mehr in einer Erstausbildungslehre befinden
  • seit mindestens 12 Monaten, ununterbrochen oder nicht, und für mindestens 16 Stunden pro Woche dem Sozialversicherungszentrum (CCSS) gemeldet sein.

Die Kommission kann eine Ausnahme der Bedingung, seit mindestens 12 Monaten keinen Lehrvertrag zu haben, gewähren, indem sie über den Zugang oder die Verweigerung des Zugangs zur Lehrlingsausbildung für Erwachsene entscheidet:

  • für Personen, die im Besitz eines Berufsbefähigungszertifikats (CCP) sind und einen DAP in der gleichen Fachrichtung erwerben möchten;
  • Personen mit einem DAP, die ein DT in der gleichen Fachrichtung erwerben möchten;
  • Personen mit einer CCP, DAP oder DT, bzw. die eine DAP oder DT einer Zusatzqualifikation erwerben möchten.

Weitere Informationen zu den Diplomen finden Sie in der Rubrik "Berufliche Erstausbildung".

Auf schriftlichen Antrag des Auszubildenden und auf Empfehlung des ADEM-Berufsberatungsdienstes kann eine Befreiung von der Bedingung des Anschlusses an das Sozialversicherungszentrum (CCSS) gewährt werden.

Die praktische Ausbildung wird in einem Unternehmen erworben, das zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt ist, und die schulische Ausbildung erfolgt entweder tagsüber oder abends in Sekundarschulen oder im Nationalen Zentrum für berufliche Weiterbildung (CNFPC). Die Organisation der Ausbildung (wöchentlicher oder periodischer Wechsel) variiert je nach Beruf/Branche.

Der erwachsene Auszubildende hat während seiner Ausbildung Anspruch auf den sozialen Mindestlohn (SSM). Darüber hinaus gewährt der Staat dem Lehrling für jedes Jahr "erfolgreicher" Ausbildung eine Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 130 € pro Lehrmonat für die CCP-Ausbildung und 150 € pro Lehrmonat für die DAP- und DT-Ausbildung.

Die Ergänzung zwischen dem SSM und der gesetzlich festgelegten Lehrlingsentschädigung wird dem ausbildenden Arbeitgeber vom Staat erstattet. Darüber hinaus erstattet der Fonds pour l'Emploi  (Fond für Beschäftigung) dem ausbildenden Arbeitgeber den Anteil des Arbeitgebers an den Sozialabgaben im Zusammenhang mit der an den Lehrling gezahlten Lehrlingsentschädigung und zahlt ihm Lehrstellenförderungszuschüsse in Höhe von 27% der Lehrlingsentschädigung für die Ausbildung auf DT- und DAP-Ebene und sogar in Höhe von 40% der Lehrlingsentschädigung für die Ausbildung auf CCP-Ebene.

Wie man sich registriert

Die ADEM-OP ist die Kontaktstelle für Unterstützung, Information und Beratung im Bereich der Erwachsenenausbildung.

Personen, die mit der Erwachsenenausbildung in den pädagogischen Kanälen des DT, DAP oder CCP beginnen möchten, müssen ihren Antrag ab dem 4. Mai bis auf weiteres bei der Berufsberatungsdienststelle der ADEM einreichen.

Angesichts der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus COVID-19 hat die Berufsberatungsdienststelle der ADEM ein Formular für die Einreichung des Antrags "Erwachsenenausbildung" online gestellt.

Mitteilung an Antragsteller (m/w) - Erwachsenenausbildung - besondere Umstände COVID-19

Die Bewerbungsunterlagen für die Erwachsenenausbildungslehre müssen enthalten :

  • eine Kopie des CCSS-Mitgliedsausweises;
  • eine Beitrittsbescheinigung des Sozialversicherungszentrums (CCSS); Achtung: die Gültigkeit ist auf einen Monat begrenzt.
  • eine Kopie eines gültigen Personalausweises, einer Meldebescheinigung oder eines Reisepasses ;
  • einen Lebenslauf.
  • Kopien von Schulzeugnissen, Diplomen und Bescheinigungen oder Äquivalenzen von Schulzeugnissen, ausländischen Diplomen und Bescheinigungen, die vom Diplomanerkennungsdienst des für die Berufsausbildung zuständigen Ministeriums für nationale Bildung, Kinder und Jugend ausgestellt wurden. Im Falle fehlender  Schulunterlagen: die Maison de l'orientation organisiert zwischen Mai und Juli Zugangsprüfungen für DAP-Ausbildungskurse.

Über den Zugang und die Zulassung von Kandidaten entscheidet eine Kommission auf der Grundlage ihrer Bewerbungen. Die Entscheidungen werden den Kandidaten per Post mitgeteilt. Im Falle einer positiven Entscheidung ist der Kandidat berechtigt, frühestens zwischen dem 16. Juli und spätestens am 1. November des Lehrjahres einen Lehrvertrag abzuschließen.

Unterstützt und begleitet werden Sie:

  • vom Unternehmen, mit dem Sie Ihren Lehrvertrag abgeschlossen haben;
  • von Lehrstellenberater der verschiedenen Berufskammern;
  • vom pädagogischen und sozialpädagogischen Personal der technischen Sekundarschulen oder des nationalen Zentrums für berufliche Weiterbildung.

Für weitere Informationen über die Ausbildungslehre können Sie sich zusätzlich den Abschnitt "Ausbildungslehre" ansehen.

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